Was tun bei Geburt, Hochzeit, Todesfall

Geburt, Hochzeit und Todesfall gehören zu unserem Leben dazu. Auf dieser Seite helfen wir Ihnen bei dem entsprechenden Ereignis richtig zu handeln.

Wie gehe ich wann vor?

Geburten

Hausgeburten sind von den Angehörigen oder der Hebamme innert drei Tagen dem Zivilstandsamt des Geburtsortes zu melden. Bei Spital-Geburten erfolgt die Meldung durch das betreffende Spital. Dazu benötigt die Spitalverwaltung von Ihnen das Familienbüchlein / den Familienausweis. Ausländische Eltern, welche kein Schweizer Familienbüchlein und/oder Familienausweis besitzen, müssen verschiedene Urkunden mitbringen. Informieren Sie sich beim Zivilstandsamt vom Geburtsort des Kindes.

Eheschliessung

Für die Trauung reservieren Sie telefonisch beim Zivilstandsamt, welches die Trauung durchführt, einen Termin. Das Formular für das Gesuch für die Vorbereitung der Eheschliessung kann wahlweise beim Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams eingereicht werden. Zusammen mit dem Gesuch müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden. Informieren Sie sich in jedem Fall beim zuständigen Zivilstandsamt.

Todesfall

Hat der Arzt den Tod festgestellt, so verständigen Sie das von Ihnen gewünschte Bestattungsinstitut, welches die Leichenbesorgung vornimmt. Tritt der Tod im Spital oder Alters-/Pflegeheim ein, wird die ärztliche Todesbescheinigung direkt an das Zivilstandsamt weitergeleitet. Ist die Person zu Hause verstorben, erhalten die Angehörigen die ärztliche Todesbescheinigung vom Arzt. Um die Angehörigen zu entlasten, erstattet heute der von ihnen bevollmächtigte Bestatter auf dem Zivilstandsamt die Anzeige des Todes. Dabei wird der Tod ins Familienbüchlein eingetragen, resp. ein neuer Familienausweis erstellt. Das Zivilstandsamt des Todesortes meldet den Tod von Amtes wegen an den Wohnort. Eine Meldung erhalten auch die kantonalen Ämter und die AHV. Für weitere Bedürfnisse können An- gehörige Todesscheine bestellen. Erbenscheine werden durch das Gemeinderichteramt ausgestellt.

Zivilstandsamt Visp

Telefon: 027 607 12 60
zivilstand-visp@admin.vs.ch